Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma Elektrowerkzeuge Högerle GmbH

  
1. Gemeinsame Bedingungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe.
Geltungsbereich: Für alle uns erteilten Aufträge - auch die zukünftigen - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Bedingungen, auch wenn der Auftrag des Kunden abweichende Bedingungen enthält. Solche Bedingungen gelten als ausdrücklich widersprochen und ausgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
 
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. An Zeichnungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Technische Änderungen sowie solche, die der Verbesserung dienen, bleiben vorbehalten.
 
3. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind vom Kunden zu vergüten, wenn sie auftragsgemäß über eine bloße Kostenschätzung hinaus eine detaillierte Leistungsbeschreibung beinhalten.
 
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise gelten ab Werk oder dem jeweiligen Auslieferungslager zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und ausschließlich Verpackung und Versand. Verkaufs - und Reparaturpreise werden individuell vereinbart. Falls dies nicht erfolgen sollte, gelten die Verkaufspreise der jeweils gültigen Preislisten. Diese liegen in den Geschäftsräumen der Firma Elektrowerkzeuge Högerle GmbH aus. Rechnung bei Maschinen und Warenlieferungen zahlbar: Innerhalb 10 Tagen 2 % Skonto, oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Leitsatz der Europäischen Zentralbank, zuzüglich der uns entstandenen Kosten, zu entrichten.
 
 
5. Eigentumsvorbehalt (einfach) für Verträge mit Verbrauchern
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum der Elektrowerkzeuge Högerle GmbH.
 
6. Eigentumsvorbehalt (einfach) für den unternehmerischen Geschäftsverkehr
  • Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum der Elektrowerkzeuge Högerle GmbH.
  • Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  • Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte der Elektrowerkzeuge Högerle GmbH hinzuweisen und die Elektrowerkzeuge Högerle GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die Elektrowerkzeuge Högerle GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder auß ergerichtlichen Kosten gegenüber der Elektrowerkzeuge Högerle GmbH, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten der Elektrowerkzeuge Högerle GmbH zu erstatten.
 
7. Lieferungen und Gefahrenübergang
Die Angabe einer Lieferzeit ist unverbindlich. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehen Frist versandbereit ist, und dies dem Kunden mitgeteilt wurde. Liefer– und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsmaßnahmen usw. gehören, haben wir nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen verlängern etwa verbindlich vereinbarte Lieferfristen um eine angemessene Zeit. Teillieferungen sind zulässig. Die Gefahr geht auf jeden Fall auf den Kunden über, wenn die Sendung das Werk oder Lager verlässt. Die Sendungen sind gegen Transportschäden versichert.
 
8. Warenrücknahme
Die Rücknahme bestellter Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit dem Kunden kein gesetzliches Rückgaberecht zusteht. Unsere Zustimmung zur Rücknahme gelieferter Ware gegen Gutschrift steht stets unter der auflösenden Bedingung, dass die Ware originalverpackt und neuwertig bei uns eintrifft. Die Kosten und die Gefahr der Rücksendung liegen beim Kunden. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Warenstückwerts, mindestens jedoch 5 Euro.
 
9. Gewährleistung und Schadensersatz
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Leistung unverzüglich zu überprüfen. Etwa dabei oder später festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitzuteilen. Berechtigterweise geltend gemachte Mängel unserer Leistung beheben wir durch Nacherfüllung. Das Wahlrecht ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht außer im Falle des Verbrauchgüterkaufs – uns zu. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrenübergang. Gegenüber gewerblichen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist für schlagende Teile sowie beim Einsatz im Mehrschichtbetrieb mit Rücksicht auf die erhöhte Beanspruchung 6 Monate. Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht bestimmungsgemäßer oder nicht mit uns abgestimmter Verwendung, übermäßiger Beanspruchung oder in Folge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
 
10. Reparaturen
Reparaturrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Erteilt uns der Kunde einem von uns durchgeführten Kostenvoranschlag für eine Reparatur den entsprechenden Reparaturauftrag nicht, so sind wir berechtigt, die in soweit entstandenen Kosten der aufgewendeten Arbeitsleistung nach unseren Kostensätzen zu berechnen.
 
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Sonstiges
Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist Stuttgart. Erfüllungsort ist ebenfalls Stuttgart. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt das Recht Deutschlands. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollte ein Teil des Vertrags oder dieser Allgemeinen Liefer – und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im übrigen nicht berührt. Spätere Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, wobei unsere Bestätigung maßgeblich ist.