Allgemeine
Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma Elektrowerkzeuge Högerle GmbH
1. Gemeinsame Bedingungen
für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe.
Geltungsbereich: Für alle uns erteilten Aufträge
- auch die zukünftigen - gelten ausschließlich
diese Allgemeinen Bedingungen, auch wenn der Auftrag des
Kunden abweichende Bedingungen enthält. Solche Bedingungen
gelten als ausdrücklich widersprochen und ausgeschlossen.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. 2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. An Zeichnungen,
Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen behalten
wir uns Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt
vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden.
Technische Änderungen sowie solche, die der Verbesserung
dienen, bleiben vorbehalten. 3. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind vom Kunden zu vergüten,
wenn sie auftragsgemäß über eine bloße
Kostenschätzung hinaus eine detaillierte Leistungsbeschreibung
beinhalten. 4. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise gelten ab Werk oder dem jeweiligen Auslieferungslager
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und ausschließlich
Verpackung und Versand. Verkaufs - und Reparaturpreise werden individuell
vereinbart. Falls dies nicht erfolgen sollte, gelten
die Verkaufspreise der jeweils gültigen Preislisten.
Diese liegen in den Geschäftsräumen der Firma
Elektrowerkzeuge Högerle GmbH aus. Rechnung bei Maschinen und
Warenlieferungen zahlbar: Innerhalb 10 Tagen 2 % Skonto,
oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind Verzugszinsen
in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen
Leitsatz der Europäischen Zentralbank, zuzüglich
der uns entstandenen Kosten, zu entrichten. 5. Eigentumsvorbehalt (einfach) für Verträge mit Verbrauchern
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen
aus diesem Vertrag Eigentum der Elektrowerkzeuge Högerle GmbH. 6. Eigentumsvorbehalt (einfach) für den unternehmerischen Geschäftsverkehr
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum der Elektrowerkzeuge Högerle GmbH.
Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen
ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt,
ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,
den Dritten auf die Eigentumsrechte der Elektrowerkzeuge Högerle GmbH hinzuweisen und die
Elektrowerkzeuge Högerle GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit die Elektrowerkzeuge Högerle GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder
auß ergerichtlichen Kosten gegenüber der Elektrowerkzeuge Högerle GmbH, sofern
der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten der Elektrowerkzeuge Högerle GmbH zu erstatten.
7. Lieferungen und Gefahrenübergang
Die Angabe einer Lieferzeit ist unverbindlich. Eine Lieferfrist
ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehen
Frist versandbereit ist, und dies dem Kunden mitgeteilt
wurde. Liefer und Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die
uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen,
wozu auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsmaßnahmen
usw. gehören, haben wir nicht zu vertreten. Solche
Verzögerungen verlängern etwa verbindlich vereinbarte
Lieferfristen um eine angemessene Zeit. Teillieferungen
sind zulässig. Die Gefahr geht auf jeden Fall auf
den Kunden über, wenn die Sendung das Werk oder Lager
verlässt. Die Sendungen sind gegen Transportschäden
versichert. 8. Warenrücknahme
Die Rücknahme bestellter Waren ist grundsätzlich
ausgeschlossen, soweit dem Kunden kein gesetzliches
Rückgaberecht zusteht. Unsere Zustimmung zur Rücknahme
gelieferter Ware gegen Gutschrift steht stets unter
der auflösenden Bedingung, dass die Ware originalverpackt
und neuwertig bei uns eintrifft. Die Kosten und die
Gefahr der Rücksendung liegen beim Kunden. Wir
berechnen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 10 % des Warenstückwerts, mindestens jedoch
5 Euro. 9. Gewährleistung und
Schadensersatz
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Leistung unverzüglich
zu überprüfen. Etwa dabei oder später festgestellte
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb
von 5 Tagen schriftlich mitzuteilen. Berechtigterweise
geltend gemachte Mängel unserer Leistung beheben
wir durch Nacherfüllung. Das Wahlrecht ob die Nacherfüllung
durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien
Sache erfolgt, steht außer im Falle des Verbrauchgüterkaufs
uns zu. Sachmängelansprüche verjähren
in 12 Monaten ab Gefahrenübergang. Gegenüber
gewerblichen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist
für schlagende Teile sowie beim Einsatz im Mehrschichtbetrieb
mit Rücksicht auf die erhöhte Beanspruchung
6 Monate. Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht
auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung, nicht bestimmungsgemäßer
oder nicht mit uns abgestimmter Verwendung, übermäßiger
Beanspruchung oder in Folge sonstiger Einflüsse entstehen,
die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. 10. Reparaturen
Reparaturrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt
ohne jeden Abzug zahlbar. Erteilt uns der Kunde einem
von uns durchgeführten Kostenvoranschlag für
eine Reparatur den entsprechenden Reparaturauftrag nicht,
so sind wir berechtigt, die in soweit entstandenen Kosten
der aufgewendeten Arbeitsleistung nach unseren Kostensätzen
zu berechnen. 11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
und Sonstiges
Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten
aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist Stuttgart.
Erfüllungsort ist ebenfalls Stuttgart. Für die
Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden
gilt das Recht Deutschlands. Die Anwendung des internationalen
Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollte ein Teil des Vertrags
oder dieser Allgemeinen Liefer und Zahlungsbedingungen
unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages
oder dieser Bedingungen im übrigen nicht berührt.
Spätere Ergänzungen oder Abänderungen des
Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform,
wobei unsere Bestätigung maßgeblich ist.